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V E R A N S T A L T U N G E N
 
Steuerliche Absetzbarkeit
       von
Kinderbetreuungskosten
 
 
  Liebe Großmütter/-väter, Tanten,
BabysitterInnen (ab 21 Jahren), ...
die Kinder betreuen und nicht im selben Haushalt leben!

Die benötigte Ausbildung (mit Teilnahmebestätigung!) können Sie bei uns im Eltern-Kind-Zentrum absolvieren. (Sie werden damit offiziell zu einer „pädagogisch qualifizierten Person“.)

Die tatsächlichen Kinderbetreuungskosten (für Kinder, die das 10. Lebensjahr zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht vollendet haben) können damit rückwirkend unter Zuordnung der Sozialversicherungsnummer des Kindes bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung oder Einkommenssteuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden (bis höchstens
€ 2.300,- pro Kind und Kalenderjahr
).

  Nähere Informationen:
    Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend:

  «  www.bmwfj.gv.at/Steuerliche Absetzbarkeit
 
  Zur Auswahl stehen folgende Seminare:
  für:
Großeltern, Freundin, Schwester, ...
    4 Abende a 2 Stunden
  »   Abenteuer GROSSELTERN SEIN
  »   Seminar für BetreuerInnen von Kleinkindern
  »   Seminar für BetreuerInnen von Volksschulkindern
 
  Ort
    Eltern-Kind-Zentrum Voitsberg,
Josef Radkohl Straße 16, 8570 Voitsberg
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Verein Eltern-Kind-Zentrum Bezirk Voitsberg, Josef Radkohl Straße 16, A 8570 Voitsberg